Blaulicht und Martinshorn bei Nacht - Muss das sein?

Hat die Stadt Singen eine Berufsfeuerwehr?

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um in die Feuerwehr/Jugendfeuerwehr zu können?

Kostet es etwas, wenn man die Feuerwehr ruft?

Wie findet die Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr statt?

 

 Blaulicht und Martinshorn bei Nacht - Muss das sein?

Um die Antwort vorweg zu nehmen: ja es muss auch bei Nacht sein. Dafür gibt es gute Gründe. Blaulicht in Verbindung mit Martinshorn bedeutet, dass ein Einsatzfahrzeug sein Wegerecht einfordert. Dies gilt aber nur in Verbindung von Blaulicht und Martinshorn. In engen, verwinkelten Straßen, wie sie eben gerade auch in Bohlingen vorkommen, empfiehlt es sich zu jeder Uhrzeit das Martinshorn einzuschalten, da die Sichtweiten auf den Straßen relativ kurz sind. In der Vergangenheit gab es immer wieder Gerichtsurteile zu Unfällen zwischen Einsatzfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmer, bei denen das Einsatzfahrzeug ohne Martinshorn unterwegs war und nur das Blaulicht eingeschaltet hatte. Dies wurde den Fahrzeugführen in den einzelnen Fällen zur Last gelegt. Oft gab es für die Fahrzeugführer hohe Strafen. So kam es beispielsweise am 06.07.2011 in Hamburg zu einem schweren Unfall zwischen einem Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr Hamburg und einem Linienbus bei dem es zwei Tote und 23 Verletze gab. Der Fahrer des Löschfahrzeugs wurde angeklagt, da er nur mit Blaulicht unterwegs war und erst kurz vor der Kreuzung das Martinshorn eingeschaltet hatte. Laut Anklage hatte er dadurch seine Sorgfaltspflicht verletzt. Ein Martinshorn in der Nacht ist also ein Schutz für die Einsatzkräfte. Es ist kein Zeichen von Wichtigtuerei, sondern eine Konsequenz aus der deutschen Rechtsprechung.

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Hat die Stadt Singen eine Berufsfeuerwehr?

Nein, die komplette Feuerwehr Singen ist eine Freiwillige Feuerwehr und trägt deshalb auch den offiziellen Namen "Freiwillige Feuerwehr Singen." In Singen gibt es allerdings mehrere städtische hauptamtliche Feuerwehrleute. Dazu gehören neben dem Kommandanten, Andreas Egger, noch vier weitere Feuerwehrleute. Die Aufgabe des Kommandanten, der eine Ausbildung als Brandinspektor hat, besteht darin für das Stadtgebiet Singen in Zusammenarbeit mit dem Baurechtsamt den Bereich Vorbeugender Brandschutz verantwortlich zu bearbeiten. Die anderen hauptamtlichen Kräfte kümmern sich um Dinge wie Fahrzeug- und Gerätewartung, oder interne Verwaltungsangelegenheiten. Im Einsatzfall rücken die hauptamtlichen Kräfte natürlich mit aus.

Dass Singen keine Berufsfeuerwehr hat ist für Baden-Württemberg nichts Außergewöhnliches. Hier haben Städte unter 100.000 Einwohner in der Regel keine Berufsfeuerwehr. Erst bei einer größeren Einwohnerzahl lohnt sich der Unterhalt einer Berufsfeuerwehr. Anders sieht die Lage beispielsweise in Nordrhein-Westfalen aus. In NRW müssen Städte wesentlich früher eine Berufsfeuerwehr unterhalten, da die Feuerwehren in NRW auch die Aufgabe der Rettungsdienste übernehmen, die im Landkreis Konstanz meist vom DRK ausgeführt wird. Die gesetzlichen Regelungen sehen in NRW vor, dass Städte ab einer Einwohnerzahl von 30.000 Einwohnern eine ständig besetzte Feuerwehrwache unterhalten müssen.

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Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um in Feuerwehr zu können?

In die Jugendfeuerwehr darf man mit 10 Jahren eintreten. Ansprechpartner hierfür ist der Jugendwart Siegmar Peter siehe Kontakt

Interessierte Leute, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen in die Einsatzabteilung eintreten. Außerdem sollte man gesund sein. Dafür ist ein ärztliches Attest nötig. Einen Mitgliedsbeitrag gibt es in der Feuerwehr Singen Abt. Bohlingen nicht. Man sollte lediglich dazu bereit sein, unter Umständen nachts etwas früher als geplant aufzustehen oder seinen Tagesablauf spontan umzugestalten ;-)

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Kostet es etwas, wenn man die Feuerwehr ruft?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es gibt kostenpflichtige Einsätze, sowie Einsätze, die nicht gezahlt werden müssen.

Kostenfrei sind Einsätze bei Schadensfeuern, bei denen nicht ein mutwilliger, oder fahrlässiger Verursacher festgestellt werden kann. Für eventuelle Einsatzkosten kommt in der Regel die Versicherung auf.

Zu den kostenpflichtigen Einsätzen gehören mutwillige Fehlalarmierungen, Dienstleistungen wie Keller auspumpen oder die berühmte Katze auf dem Baum.

Interessant hierzu ist auch folgendes Gerichtsurteil vom 09. April 2010:

Überfluteter Keller: Feuerwehr-Kosten trägt, wer Leistung angefordert hatte

Die Gebühren für den Feuerwehreinsatz in überfluteten Kellern müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen der Einsatzkräfte stehen. Wer zahlen muss, richtet sich nach den Gebührensatzungen, die die Kommunen erlassen dürfen. Wenn die Satzung bestimmt, dass der "Antragsteller" die Einsatzkosten trägt, dann muss nur derjenige zahlen, der die Feuerwehr angefordert hat - also nicht automatisch der Vermieter oder Eigentümer des Hauses. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts aufgrund einer Verhandlung vom 9. April 2010 in einem jetzt den Verfahrensbeteiligten zugeleiteten Urteil entschieden.

Es ging um einen Feuerwehreinsatz im Oktober 2009 in einem Wohngebäude in Peine. Im Heizungskeller stand das Wasser über 10 cm hoch, weil das Ausgleichsgefäß der Brunnenpumpe gerissen war. Die Mieterin rief die Feuerwehr. Diese rückte mit einem Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) und 6 Einsatzkräften sowie einem Mannschaftstransportwagen (MTW) und 8 Einsatzkräften aus. Die Stadt Peine berechnete für den Einsatz der beiden Fahrzeuge und aller Feuerwehrleute, der in der Zeit von 20.22 Uhr bis 21.05 Uhr stattfand, Gebühren in Höhe von 516 Euro. Diese verlangte sie von dem Kläger als Eigentümer und Vermieter des Hauses. Zur Begründung führte die Stadt aus, der Eigentümer und nicht die Mieterin müsse zahlen, weil er das größere Interesse an die Sicherung der Gebäudesubstanz habe.
Der dagegen erhobenen Klage des Eigentümers gab das Gericht statt. Nach der Gebührensatzung der Stadt müsse der "Antragsteller" die Kosten für Feuerwehreinsätze zahlen. Das sei derjenige, der die Leistung angefordert habe, hier also nicht der Eigentümer und Vermieter. Hat eine andere Person die Feuerwehr angefordert, dann darf die Behörde den Hauseigentümer nicht mit der Begründung zu den Kosten heranziehen, dass die Einsatzkräfte in seinem Interesse gehandelt haben.

Für den Fall, dass die Stadt jetzt in einem neuen Verfahren die Mieterin zur Gebührenzahlung auffordert, wies das Gericht darauf hin, dass die Gebühr nach dem sog. Äquivalenzprinzip zu berechnen sei: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Damit sei nicht zu vereinbaren, wenn die Stadt den Einsatz beider Fahrzeuge und aller 14 Einsatzkräfte in Rechnung stelle. Angemessen sei im konkreten Fall, nur den Einsatz des TSF mit 6 Einsatzkräften abzurechnen. Der MTW mit weiteren 8 Einsatzkräften sei erst später am Haus eingetroffen; außerdem seien nur 6 Feuerwehrleute im Keller eingesetzt gewesen.

Die Stadt Peine kann gegen das Urteil die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragen.

(Aktenzeichen 1 A 180/09)

Quelle: VG Braunschweig

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Wie findet die Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr statt?

Jedes Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr muss gewisse Lehrgänge absolvieren, um das nötige Wissen zu haben, um bei Einsätzen eingesetzt werden zu können. Zu den Lehrgängen gehören:

mögliche weitere Lehrgänge sind zum Beispiel:

  • Maschinistenlehrgang (auf Kreisebene in Konstanz)
  • Gruppenführerlehrgang (auf Landesebene an der Landesfeuerwehrschule Bruchsal)
  • Zugführerlehrgang (auf Landesebene an der Landesfeuerwehrschule Bruchsal)
  • Speziallehrgänge (auf Landesebene an der Landesfeuerwehrschule Bruchsal)

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